Erweiterung der Haus- und Badeordnung - Freibad Geraberg 2024

MENU
Freibad Geraberg
Direkt zum Seiteninhalt
Freibad Geraberg

Badespaß - Relaxen - sportlich aktiv
seit 1952                
Haus- und Badeordnung
12 Erweiterung der Haus- und Badeordnung Freibad Geraberg

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Freibade Geraberg vom 01.06.2020  und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw.  führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs.  1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B.  behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist  also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des  Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers  sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber  zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst  und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden.  Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des  Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

§1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung (§ 2 Punkt  17) für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken,  Sprunganlagen oder Wasserrutschen.
(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen  sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie  Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw.  gekennzeichneten Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades  verwiesen werden.
(9) Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder  an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
§2 Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht  gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an  denen das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies- Etikette).
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen  werden
§3 Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand  1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal  angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) WC-Bereiche dürfen von maximal zwei Personen betreten werden.
(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden.  Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede  Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln  genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in  der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der  Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z.B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.
Anmerkung:

Bei der Festlegung der Altersgrenze für die notwendige Begleitung einer geeigneten Begleitperson  soll berücksichtigt werden, ab wann ein Kind in der Lage ist, den Sinn von Abstandsgrenzen zu  verstehen und weitestgehend diese auch selbstständig einzuhalten. Die Altersgrenze von zehn  Jahren, die hier vorübergehend festgelegt wird, orientiert sich am § 828 Abs. 2 BGB, in dem der  Beginn der beschränkten Deliktsfähigkeit bei fahrlässigen Verkehrsunfällen definiert wird. Damit wird  also eine erweiterte Fähigkeit vorausgesetzt, komplexere Lebenszusammenhänge zu erkennen – dies  ist auf Schwimmbäder in diesem besonderen Fall übertragbar.
§4 Ergänzungen zur Badeordnung § 2 Punkt 18 und 19

(13) Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein,  die Eintrittskarte ist nur am Lösungstag gültig und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des  Schwimmbades für eine festgelegte Zeitdauer. Die Zeitdauer wird separat an den Kassen  ausgewiesen. Kommt es zu einer Zeitüberschreitung hat der Badegast einen Nachzahlpreis an  der Kasse zu entrichten.
(11) Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte und eines Coins sein.
(12) Beim Verlust der Eintrittskarte kann dem Badegast (wenn nicht anders glaubhaft nachweisbar),  ein Nachzahlpreis von beginn Öffnungszeit des Freibades bis zum Zeitpunkt des Verlassens  des Bades erhoben werden.
(13) Beim Lösen der Eintrittskarte bekommt der Badegast einen Coin ausgeliehen, der dem  Badbetreiber zur Kontrolle der Anzahl an Badegästen dient. Der Badegast verpflichtet sich  sorgsam und pfleglich damit umzugehen und ihn bei Aufforderung vor zu zeigen.
(13) Beim Verlust oder Beschädigung des Coins verpflichte sich der Badegast eine Gebühr von 5,00 € pro Coin zu entrichten.
@2021 - Alle Rechte vorbehalten durch Gemeinde Geratal

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
verfolge uns auch auf
@2021 - Alle Rechte vorbehalten durch Gemeinde Geratal

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ
Zurück zum Seiteninhalt