Nutzungsentgeltordnung - Freibad Geraberg 2024

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Freibad Geraberg

Badespaß - Relaxen - sportlich aktiv
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Entgeltordnung der Gemeinde Geratal zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Freibad Geraberg (Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg)
Der Gemeinderat der Gemeinde Geratal hat auf der Grundlage des § 4 der Bade- und Benutzungsordnung für das Freibad Geraberg der Gemeinde Geratal in seiner Sitzung am 05.08.2021 die folgende Nutzungsentgeltordnung für das Freibad Geraberg beschlossen:  
§ 1
Entgelte

(1) Für die Benutzung des Freibades Geraberg werden folgende Entgelte erhoben:

a) Eintrittskarten
Erwachsene (Erw.)                                                           3,50 €
Ermäßigte                                                                        1,50 €
Familienkarte (2 Erw. + max. 5 Kinder)                            9,00 €

b) Abendtarife ab 18.00 Uhr
Erwachsene                                                                     2,00 €
Ermäßigte                                                                        1,00 €
Familienkarte (2 Erw. + max. 5 Kinder)                            5,00 €

c) Gruppenkarten für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (gültig  ab 10 Personen)
pro Kind / Jugendlichem                                                  1,20 €
pro Betreuer                                                                    1,20 €

d) Zehnerkarten
Erwachsene                                                                  25,00 €
Ermäßigte                                                                     13,50 €

e) Saisonkarten
Erwachsene                                                                   75,00 €
Ermäßigte                                                                     45,00 €

Anspruch auf eine Ermäßigung haben
-  Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
-  Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (gegen Vorlage eines  Schülerausweises bzw. Ausbildungsnachweises),
-  Studenten (gegen Vorlage eines Studentenausweises) sowie
-  Schwerbehinderte (gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises).

Freien Eintritt erhalten
-  Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,00 m,
-  eine volljährige Begleitperson von Behinderten mit dem Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis sowie
-  Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Geratal sowie der Jugendfeuerwehr Geratal  (Nachweis durch Vorlage eines gültigen Ausweises).  

(2) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt im jeweiligen Tarif in das Bad. Die entwertete Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen des Bades ihre Gültigkeit (Einmaleintritt).

(3) Bei Verlust von Einzeleintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

(4) Guthabenkarten und Gutscheine sind gemäß geltendem Recht gültig und übertragbar.

(5) Die Übertragung von Zehnerkarten oder Saisonkarten auf andere Personen ist nicht gestattet. Zehner- oder Saisonkarten werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Entgelte nicht zurückerstattet.       Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

(6) Die Gemeindeverwaltung Geratal (Badbetreiber) kann sich in besonderen Notlagen, in denen die Besucherzahl im Freibad aufgrund von Hygiene- bzw. Infektionsschutzregelungen  eingeschränkt werden           muss (z. B. Pandemien, Epidemien, etc.), vorbehalten, die Gültigkeitsdauer von Eintrittskarten zu beschränken. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eintrittskarte muss der Badegast in solchen Fällen das      Freibad verlassen. Sofern der Badegast das Bad nicht verlassen möchte, ist er zur Nachzahlung verpflichtet. Den nachzuzahlenden Betrag legt der Badbetreiber gemeinsam mit dem Badpersonal einheitlich      fest. Das  Badpersonal ist verpflichtet, durch gut sichtbaren Aushang auf die Einschränkung der Gültigkeitsdauer der Eintrittskarten sowie die Pflicht zur Nachzahlung hinzuweisen.

(7) Für die Benutzung von Liegestühlen, Sonnenschirmen und Sportgeräten werden folgende  Entgelte erhoben:
a) Liegestuhl                                                3,00 € (ganztägig)
b) Sonnenschirm                                          1,50 € (ganztägig)
c) Sportgerät                                               0,50 € (je angefangene Stunde)  Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden und sind nach der Nutzung ordnungsgemäß persönlich wieder abzugeben.  

(8) Für die Abnahme von Schwimmabzeichen werden folgende Prüfungsgebühren erhoben:
a) Anfängerzeugnis (Seepferdchen)              5,00 € (inkl. Aufnäher und Urkunde)
b) Seeräuber                                                 5,00 € (inkl. Aufnäher und Urkunde)
c) Deutsches Schwimmabzeichen               15,00 €  (Bronze / Silber / Gold)
d) Deutsches Sportabzeichen (DOS)            15,00 €


§ 2
Inkrafttreten und Bekanntmachung

(1) Die Entgeltordnung der Gemeinde Geratal zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das  Freibad Geraberg (Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg) tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.  3
(2) Die Bekanntmachung erfolgt über den Aushang im Freibad Geraberg. Des Weiteren wird  die Nutzungsentgeltordnung Freibad Geraberg auf den Homepages der Gemeinde Geratal  (www.gemeinde-geratal.de) und des Freibades Geraberg (www.freibad-geraberg.de) veröffentlicht.

Geratal, den 10.08.2021

Dominik Straube                                                                             - Siegel -
Bürgermeister
Ident.-Nr: 170699
Gemeinde Geratal


Dominik Straube
Bürgermeister der Gemeinde Geratal

Gemeinde Geratal
An der Glashütte 3
99330 Geratal OT Gräfenroda
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